Haftpflichtversicherung Versicherungsvergleich

Vergleichen und Sparen

Die Haftpflichtversicherung (PHV) ist ein Muss für jeden. Denn wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten.

Ihre Haftpflicht für alle Fälle

Hohe Schadenersatzforderungen können Sie nur mit einer Haftpflicht bewältigen. Sie begleicht die berechtigten Ansprüche und wehrt die unberechtigten Forderungen für Sie ab.

Laut BGB haftet jeder selbst für Schäden - unbegrenzt. Das kann als Radfahrer, Fußgänger oder beim Sport schnell passieren. Für nur wenige Euro im Monat sichern Sie sich richtig ab. Vergleichen Sie einfach die marktaktuellen Preis und Leistungen.

Tipp: Mit der Wahl einer Selbstbeteiligung können Sie den Beitrag senken. Doch aufgepasst: die Selbstbeteiligung lohnt sich bei der Haftpflichtversicherung in der Regel nicht, da die Beitragsersparnis zu gering ist.

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Besteht kein Haftpflichtschutz, so trägt der Schädiger den vollen Umfang der Schadenersatzkosten mit seinem gesamten Vermögen und auch seinem privaten Einkommen bis zur Pfändungsgrenze.
Ein aus Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit entstandener Sach- oder Personenschäden kann somit leicht zum finanziellen Ruin führen.
Eine private PHV schützt Sie in erster Linie vor solchen existenzgefährdenden Forderungen, wenn sie Verursacher eines Schadens sind. Kurz gesagt: Diese Versicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen der privaten Grundvorsorge. Neben der Übernahme berechtigter Ansprüche wehrt sie aber auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab. Dabei wird zuerst geprüft, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Kommt es in so einem Fall zu einem Rechtsstreit, übernimmt der Versicherer nicht nur die Prozesskosten, sondern vertritt den Beklagten auch vor Gericht.

Die PHV ist folglich für jeden ein Muss. Sie schützt Sie nicht nur in Ihrer Rolle als Privatperson, sondern auch als Mieter, Eigentümer, Aufsichtspflichtiger, Sportler und auf Reisen.

Die Haftpflicht ist die Pflicht, einen anderen, dem durch sein eigenes Verhalten oder sein Unterlassen ein Schaden entstanden ist zu entschädigen.

Gegen diesen gesetzlichen Haftpflichtanspruch kann man sich mit einer PHV absichern. Es werden Private, Berufliche und betriebliche Haftpflicht-Versicherungen angeboten. Für spezielle Lebensbereiche werden auch spezifische Absicherungen angeboten. Zum Beispiel die Wassersporthaftpflichtversicherung und Tierhalter-haftpflichtversicherung. Für manche Berufe ist eine Berufshaftpflicht zwingend vorgeschrieben. Es gibt auch Pflichtversicherung zum Beispiel für Rechtsanwälte, für Steuerberater und Versicherungsmakler.

Ein Auszug zu Haftung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 823

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Die zwischen zivilrechtlicher Schuld und Haftung unterscheidende Terminologie ist genau zu trennen. Ein Schuldverhältnis schafft einen Anspruch des Gläubigers. Also das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Die Realisierung des Gläubigeranspruchs gelingt nur, wenn das in Anspruch genommene Rechtssubjekt für seine Schuld auch haftet, das heißt der Anspruch in sein Vermögen vollstreckt und so zwangsweise durchgesetzt werden kann.

Typischerweise folgt die Haftung der Schuld nach. Wer z. B. die Zahlung von 50 Euro schuldet, haftet auch für die Erfüllung dieser Schuld in Höhe von 50 Euro. Es gibt aber auch Fälle, in denen Schuld keine Haftung nach sich zieht, oder in denen Haftung keine Schuld voraussetzt:

Umfang der Haftung

Man unterscheidet persönliche und dingliche Haftung.

Wer persönlich haftete, hatte ursprünglich tatsächlich mit seiner Person für die Schuld einzustehen. Heute bedeutet die persönliche Haftung eine Haftung mit dem ganzen Vermögen, wobei aus Gründen des Schuldnerschutzes (und damit nicht die staatlichen Sozialsysteme einspringen müssen) bestimmte Bereiche von der Haftung ausgenommen sind. Die persönliche Haftung ist der gesetzliche Normalfall und als selbstverständlich vorausgesetzt: ohne Haftung wäre die Verpflichtung nichts wert.

Die dingliche Haftung umfasst dagegen nur einen bestimmten Vermögensgegenstand, etwa ein Grundstück, eine Forderung oder eine bewegliche Sache. Sie wird durch ein Pfandrecht begründet. Obwohl der Gegenstand selbst ein Teil des Vermögens ist, ist diese Art der Haftung für den Gläubiger weitaus günstiger als die persönliche: er muss nicht mit anderen Gläubigern konkurrieren, sondern kann sich bevorzugt aus dem Gegenstand befriedigen, der zudem typischerweise seinen Wert auch langfristig behält.

 

Deckt die Privathaftpflicht auch Schäden ab, die ich am Arbeitsplatz verursache? Nein, für Schäden, die Sie am Arbeitsplatz fahrlässig oder grob fahrlässig verursachen, sind Sie nicht haftbar zu machen.

Gilt die Haftpflicht auch im Ausland? Sie hat weltweit Geltung, sofern Sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten.

Ist auch meine Familie mitversichert? Wenn Sie einen Familientarif wählen sind folgende Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert: Der Ehegatte, der Lebensgefährte, die minderjährigen Kinder und die Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern diese keinen Beruf ausüben und kein eigenes Einkommen haben.

Muss ich irgendwelche Wartezeiten beachten? Nein, dazu gibt es keine Wartezeiten. Versicherungsschutz besteht mit Vertragsbeginn.

Sind in der Haftpflicht auch Mietsachschäden abgesichert? Ja. Die Deckungssummen der einzelnen Versicherer für Mietsachschäden sind aber sehr unterschiedlich. Achten Sie auf einen möglichst hohen Versicherungsschutz für Mietsachschäden.

Sind Personenschäden mitversichert ? Ja. Sie kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen anderen zufügen. Sie deckt die alltäglichen Risiken, denen man als Privatperson ausgesetzt ist, ab. Dazu zählen neben den verursachten Sachschäden auch Personenschäden.

Tritt die Haftpflicht auch ein, wenn meine eigenen Sachen beschädigt werden? Nein, gegenüber eigenen Sachen besteht keine Haftung.

Wann leistet Sie? Sie kommt für Schäden auf, die Sie als Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen anderen fahrlässig oder grob fahrlässig zufügen. Sie deckt auch die alltäglichen Risiken, denen Sie als Privatperson ausgesetzt sind, ab: Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden, Mietsachschäden. Risiken, die nur eine Minderheit betreffen, können und müssen Sie gesondert versichern: z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden ( Öltank ), Bauherrenrisiko.

Was bedeutet eigentlich "Haftpflicht"? Wenn Sie anderen einen Schaden zufügen, haften Sie auch dafür. Das heißt Sie müssen Schadensersatz leisten. Eine private Absicherung gewährt Ihnen Kostenschutz für Schadensersatzansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftung ergeben und gegen Sie als Versicherten geltend gemacht werden.

Weshalb sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten? Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadenersatzansprüche sehr hoch ausfallen.

Wie sieht der Versicherungsschutz bei einer eheähnlichen Gemeinschaft aus? Ihr(e) Lebensgefährte/in ist natürlich mitversichert. Ihr(e) Lebensgefährte/in muss aber bei der Beantragung mit Name, Vorname und Geburtsdatum benannt werden.

 

 

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