Haftpflichtversicherung Versicherungsvergleich

Betriebshaftpflicht Landwirtschaft

Haftpflichtschäden in der Landwirtschaft können Ihre Existenz als Landwirt schnell gefährden. Die zum Hof gehörenden Tiere können ausbrechen und einen Verkehrsunfall verursachen und auf den Feldern der Nachbarn einen Flurschaden anrichten.

Fragebogen Landwirtschaft

Mit einer Betriebshaftpflicht können Sie folgende Risiken abdecken:

  • Viehhaltung im eigenen Betrieb (auch Zugtiere innerhalb des Betriebes – keine Kutschfahrten)

  • Flurschäden

  • Deckaktschäden

  • Futtermittelerzeugung, soweit keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist

  • Photovoltaik- und Solaranlagen auf eigenen Betriebsgrundstücken

  • Nachhaftung bei endgültiger Betriebseinstellung entsprechend der abgelaufenen Vertragslaufzeit, höchstens 5 Jahre

  • Schiedsgerichtsvereinbarungen

  • Erweiterter Strafrechtsschutz

  • Ferien auf dem Bauernhof (Vermietung von bis zu 8 Betten)

  • Schäden an von beherbergten Gästen eingebrachte Sachen

  • Energieerzeugung (nicht aber Energieversorgungsunternehmen) für evtl.. Umweltrisiken/-anlagen (z. B. Biogasanlagen) ist Versicherungsschutz gesondert zu beantragen.

  • Rotwild-, Damwild- und Straußhaltung in Gehegen

  • Unterhaltung von Nebenbetrieben, soweit BG-zugehörig wie z. B. Direktvermarktung eigener Landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse ab Hof, auf Märkten, in einem Ladengeschäft oder in Form des Aberntens durch den Endverbraucher

  • Kleine ländliche Schankwirtschaft (ohne Beherbergung) bis max. 4 Personen

  • Nicht selbstfahrende Geräte und Maschinen

  • Selbstfahrende Zugmaschinen, Raupenschlepper, etc. (bis 6 km/h)

  • Hub- und Gabelstapler sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen (bis 20 km/h einschließlich Mähdrescher) im eigenen Betrieb (einschließlich Nachbarschaftshilfe und Maschinenring), sowie nicht zulassungspflichtige Anhänger

  • Tätigkeiten, Entleihen und Verleihen von Maschinen im Rahmen eines Maschinenringes

  • WHG-Anlagendeckung (Risikobaustein 1.2.1) für Sickersäfte aus Silos, Jauche und Gülle bis 1.000.000 l Gesamtfassungsvermögen

  • Die Privathaftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer, dessen Ehegatten und der in häuslicher Gemeinschaft lebenden unverheirateten Kinder.

  • Privathaftpflichtversicherung für Altsitzer (einschl. Ehepartner) oder weitere Betriebsinhaber innerhalb der Grunddeckung und der dafür vereinbarten Versicherungssumme

  • Private Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde

 

Nachlass für den Ausschluss von Flurschäden für Betriebe ohne Weidebetrieb

Die Beitragsberechnung erfolgt nach der Hektarzahl der vorhandenen Betriebsfläche. Forstwirtschaftliche und stillgelegte Flächen werden mit 50 % der Hektar-Fläche bewertet

Stand August 2009