Haftpflichtschäden in der Landwirtschaft können Ihre Existenz als Landwirt schnell gefährden. Die zum Hof gehörenden Tiere können ausbrechen und einen Verkehrsunfall verursachen und auf den Feldern der Nachbarn einen Flurschaden anrichten.
Mit einer Betriebshaftpflicht können Sie folgende Risiken abdecken:
Viehhaltung im eigenen Betrieb (auch Zugtiere innerhalb des Betriebes – keine Kutschfahrten)
Flurschäden
Deckaktschäden
Futtermittelerzeugung, soweit keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist
Photovoltaik- und Solaranlagen auf eigenen Betriebsgrundstücken
Nachhaftung bei endgültiger Betriebseinstellung entsprechend der abgelaufenen Vertragslaufzeit, höchstens 5 Jahre
Schiedsgerichtsvereinbarungen
Erweiterter Strafrechtsschutz
Ferien auf dem Bauernhof (Vermietung von bis zu 8 Betten)
Schäden an von beherbergten Gästen eingebrachte Sachen
Energieerzeugung (nicht aber Energieversorgungsunternehmen) für evtl.. Umweltrisiken/-anlagen (z. B. Biogasanlagen) ist Versicherungsschutz gesondert zu beantragen.
Rotwild-, Damwild- und Straußhaltung in Gehegen
Unterhaltung von Nebenbetrieben, soweit BG-zugehörig wie z. B. Direktvermarktung eigener Landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse ab Hof, auf Märkten, in einem Ladengeschäft oder in Form des Aberntens durch den Endverbraucher
Kleine ländliche Schankwirtschaft (ohne Beherbergung) bis max. 4 Personen
Nicht selbstfahrende Geräte und Maschinen
Selbstfahrende Zugmaschinen, Raupenschlepper, etc. (bis 6 km/h)
Hub- und Gabelstapler sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen (bis 20 km/h einschließlich Mähdrescher) im eigenen Betrieb (einschließlich Nachbarschaftshilfe und Maschinenring), sowie nicht zulassungspflichtige Anhänger
Tätigkeiten, Entleihen und Verleihen von Maschinen im Rahmen eines Maschinenringes
WHG-Anlagendeckung (Risikobaustein 1.2.1) für Sickersäfte aus Silos, Jauche und Gülle bis 1.000.000 l Gesamtfassungsvermögen
Die Privathaftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer, dessen Ehegatten und der in häuslicher Gemeinschaft lebenden unverheirateten Kinder.
Privathaftpflichtversicherung für Altsitzer (einschl. Ehepartner) oder weitere Betriebsinhaber innerhalb der Grunddeckung und der dafür vereinbarten Versicherungssumme
Private Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde
Nachlass für den Ausschluss von Flurschäden für Betriebe ohne Weidebetrieb
Die Beitragsberechnung erfolgt nach der Hektarzahl der vorhandenen Betriebsfläche. Forstwirtschaftliche und stillgelegte Flächen werden mit 50 % der Hektar-Fläche bewertet
Stand August 2009