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Etwa 20.000 Unfälle pro Tag passieren in Deutschland mehr. Beim Sport, bei der Hausarbeit; im Straßenverkehr, es kann jeden treffen: Eine Unfallversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz, damit für Sie und Ihre Familie die materiellen Unfallfolgen abgesichert sind. Sie ist ein Muss für jeden verantwortungsbewussten Menschen.
Der Gegenstand der privaten Unfallversicherung ist der Versicherungsschutz bei Unfällen in der ganzen Welt die der versicherten Person zustoßen.
Definition: Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet(§ 1 III Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen AUB)
Einige Versicherer bieten zur Unfallversicherer darüber hinaus Versicherungsschutz für Fälle besondere Fälle an. Aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung, können Gliedmaßen, Wirbelsäule oder ein Gelenk verrenkt werden. Oder Muskeln, Sehnen, Kapseln; Bänder können zerreißen. Es liegt ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definition auch vor, wenn die versicherte Person ein schweres Möbelstück anhebt und durch die dabei aufgewendete erhöhte Muskelkraft die Bizepssehne reißt: Wohin gegen die häufig eintretenden Bandscheibenschädigungen (z.B. Diskusprolaps) zumeist nicht versichert sind.
Manche Versicherer bieten an, den Versicherungsschutz aufgrund besonderer Bedingungen um weitere Fälle zu erweitern. Hierdurch können z. B. auch tauchtypische Erkrankungen (sogenannte Caissonkrankheit) oder das erstmalige Auftreten bestimmter Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Krebserkrankung einem Unfall gleichgestellt werden.
Nicht unter den klassischen Versicherungsschutz fallen Unfälle durch Trunkenheit, Geistes- und Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle und Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen. Es sei denn, dass diese Störungen oder Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht waren Ausgeschlossen sind auch Unfälle, die sich bei der Ausführung bzw. dem Versuch einer Straftat ereignen, sowie Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, innere Unruhen oder Kernenergie.
Nicht versichert sind auch Unfälle des Versicherten bei der Benutzung von Luftfahrzeugen mit Ausnahme des Fluggastrisikos. Auch Unfälle bei Fahrzeugveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sind nicht versichert.
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