Die meisten Angestellten und Arbeitnehmer sind heute
in der gesetzlich
Unfallversicherung. Dieser Unfall- Versicherungsschutz hat oft
Begrenzungen: Er gilt nicht rund um die Uhr, insbesondere nicht in der
Freizeit. Dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Unfall-
Versicherung entsprechend sind die Versicherungsleistungen
begrenzt und genügen oftmals nicht zur Absicherung des eigenen Lebensstandards.
Das kann Folgen haben: nicht nur für Sie selbst, sondern auch
für die Versorgung Ihrer Angehörigen, die Ausbildung der Kinder
usw.
Grenzen der gesetzlichen Unfall- Versicherung:
Für Berufstätige gibt es nur bei Unfällen am Arbeitsplatz und
auf den dazugehörenden Wegstrecken finanzielle Hilfe.
Für Hausfrauen besteht kein Versicherungsschutz.
Für Kinder besteht Versicherungsschutz nur bei Unfällen in
Schulen und Tageseinrichtungen (sowie auf den direkten Wegen
dorthin und zurück).